Gebührenordnung der GBF

Gemäß § 26 Nr. 14 der Satzung der GBF

Zwingerschutz 150,00 €
Gebühr je Eintragung in die Ahnentafel 5,00 €
HD-/ED-Eintragung 30,00 €
Wurfeintragung inkl. Ahnentafeln pro AT 35,00 €
Zuchtbucheintragung von Importen 50,00 €
Duplikat-Ahnentafel 50,00 €
Registerbescheinigung 200,00 €
Zuchtzulassungs-Prüfung pro Hund (Prüfungs-Gebühr) 25,00 €
Nichtmitglieder zahlen 5-fache Gebühren.
Als Wegstreckenersatz für Zuchtwarte ist jeweils der vom VDH bestimmte Satz zugrunde zu legen (derzeit 0,40 €/km).

Geldbußen für Zuchtverstöße

5-fache Gebühr für alle Ahnentafeln von Welpen, die nach einem Zuchtverstoß geboren wurden.
Zucht mit nicht zur Zucht zugelassenem Rüden 250,00 €
Zucht mit nicht zur Zucht zugelassener Hündin 250,00 €
Zucht mit nicht zur Zucht zugelassenen Eltern 375,00 €

Verstöße gegen Zuchtalter und Verwendung

Verstoß gegen Zuchtalter 250,00 €
Nichteinhaltung der Zuchtpause 500,00 €
Gebühr für Rüdenbesitzer/innen bei Bedeckung nicht zur Zucht zugelassener Hündin 125,00 €
Zu späte Wurfabnahme (ab 9. Woche) durch Verschulden des Züchters/der AT und pro AT und Woche 10,00 €
Verspätete Deck- und Wurfmeldung (über 14 Tage), weitere angefangene Woche jeweils 25,00 €
Abgabe von Welpen vor der Wurfabnahme 500,00 €
Nach der zweiten Mahnung von Gebühren sowie Leistungen des Vereins wird die 5-fache Gebühr erhoben.
Die Geldbußen gelten unbeschadet der Zeitstrafen in § 3 dieser Zuchtordnung.