Mitteilungen des Vorstandes

Mitteilung des Vorstandes (01/22)

Ab dem 01.07.2022 können von den Zuchtwarten folgende Kosten,
mit den Züchtern, abgerechnet werden:
> Tagegeld in Höhe von 50,- Euro
> der Wegstreckenersatz wird auf 0,50,- Euro je Kilometer angehoben
Wegen steigender Kosten und der aktuellen Preisentwicklung
ist diese Anpassung zwingend notwendig.

Mitteilung des Vorstandes (Oktober 21)

Ab 01.01.2022 werden für Eintragungen in die Ahnentafel nur
noch HD und ED Auswertung der Tierklinik Dr. Koch in Oerzen anerkannt.
Das Protokoll bekommen Sie auf Anfrage über die Zuchtleitung der GBF.