Mitteilungen des Vorstandes


INFORMATIONEN

HD/ED beim Staffordshire Bullterrier

Antwort des wissenschaftlichen Beirat des VDH vom 21.12.23:

Sehr geehrter Herr Lothary,

der Beirat hat bezüglich der HD-Untersuchung von bereits zur Zucht zugelassenen Hunden noch einmal diskutiert. Bei der weiteren Zucht mit nicht auf HD untersuchten oder auch mit nicht offiziell befundeten Hunden (einige sind evtl. geröntgt, aber die Aufnahmen nicht zur Befundung eingesandt worden) wird ein Problem mit dem Tierschutzrecht gesehen.

Man darf keine Hunde zur Zucht verwenden, wenn die Nachkommen evtl. Schäden davontragen könnten.

Die Experten schlagen für die in der Zucht befindlichen Hunde eine HD-Röntgenuntersuchung ohne Narkose vor, weil es bei diesen Hunden nicht mehr auf die Beurteilung der Lockerheit des Gelenks ankommt. Es müssten dazu 2 Aufnahmen gemacht werden, eine in Position 1 und eine in Position 2 (gebeugt).

Vielleicht ist dieser Vorschlag als Kompromiss annehmbar.

MfG Dagmar Heydeck

 


INFORMATIONEN

HD/ED beim Staffordshire Bullterrier

Antwort der GBF an den wissenschaftlichen Beirat des VDH:

Sehr geehrte Frau Dr. Heydeck,

der Vorstand der GBF hat sich sehr über die Entscheidung des wissenschaftlichen
Beirats des VDH gefreut.
Die GBF hat bereits seit 01.05.2022 das Röntgen der Gelenke beim Staffordshire
Bullterrier zur Pflicht gemacht und schließt sich Ihrem Vorschlag voll umfänglich an.

Inwieweit aber auch Hunde (vor allem Tiere, die vor 2019 geboren sind) und bereits
eine erteilte Zuchtzulassung haben geröntgt werden, sollte noch einmal überdacht werden.

Wir haben uns diesbezüglich mit Dr. med. vet. Koch (Auswerter für die GBF und
den DCBT) in Verbindung gesetzt.
Auch er ist der Meinung, dass eine Röntgenpflicht durchaus eine Verbesserung
der Gesundheit in der Rasse Staffordshire Bullterrier bringen könnte, hat aber
auch Bedenken wegen der Regelung alle Tiere, unabhängig des Alters, zu röntgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ortlieb Lothary

das komplette Anschreiben finden Sie hier...


INFORMATIONEN

HD/ED beim Staffordshire Bullterrier

Abschrift aus dem Anschreiben des wissenschaftlichen Beirats des VDH:

Sehr geehrter Herr Lothary,

der wissenschaftliche Beirat des VDH hat sich am 27.11.2023 mit dem Thema HD und ED bei
der Rasse Staffordshire Bullterrier beschäftigt.
Aufgrund des hohen Anteils dysplastischer Gelenke bei den untersuchten Hunden rat der Beirat
nunmehr dringend zur Durchführung eines 3 Phasen-Programms nach den Regelungen der
VDH-Zuchtordnung zur Bekämpfung dieser Erkrankungen. Es wird empfohlen, in der ersten
Phase über 2 Jahre (2024 und 2025) alle Zuchthunde zu röntgen (auch die bereits eine Zuchtzu-
lassung besitzen). Danach ist aufgrund der Datenlage ein Zuchtprogramm zu entwickeln.
Der wissenschaftliche Beirat begleitet dieses Projekt gern.

Es wäre hilfreich, wenn Sie mir möglichst bis zum 16.12.2023 Nachricht geben, ob Sie diese
Maßnahme ergreifen werden. Der Zweitverein wird entsprechend benachrichtigt.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Dagmar Heydeck

das komplette Anschreiben finden Sie hier...


Mitteilung des Vorstandes (01/23)

Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:

Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.

Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier

Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.

Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com

Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.

Testpflicht Bullterrier

verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.


Mitteilung des Vorstandes (01/22)

Ab dem 01.07.2022 können von den Zuchtwarten folgende Kosten,
mit den Züchtern, abgerechnet werden:
> Tagegeld in Höhe von 50,- Euro
> der Wegstreckenersatz wird auf 0,50,- Euro je Kilometer angehoben
Wegen steigender Kosten und der aktuellen Preisentwicklung
ist diese Anpassung zwingend notwendig.

Mitteilung des Vorstandes (Oktober 21)

Ab 01.01.2022 werden für Eintragungen in die Ahnentafel nur
noch HD und ED Auswertung der Tierklinik Dr. Koch in Oerzen anerkannt.
Das Protokoll bekommen Sie auf Anfrage über die Zuchtleitung der GBF.