Kampfhunde in MV nicht mehr automatisch gefährlich
Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern aufgehoben!
In den meisten Bundesländern werden in den Verordnungen zur Hundehaltung Hunde bestimmter Rassen (klassisches Beispiel sind Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier) als per se „gefährliche Hunde“ eingestuft,was besondere Voraussetzungen hinsichtlich Anschaffung und Haltung zur Folge hat.
Dies war in Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Dort hieß es in § 2 Abs. 3 S. 1 HundehVO M-V:
„Bei Hunden der Rassen und Gruppen
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire Bull Terrier,
4. Bull Terrier
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 der Verordnung handelt.“
Interessant ist es in Mecklenburg-Vorpommern aber nun, weil es in § 11 Abs. 2 HundehVO M-V heißt: „Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2022 außer Kraft“.
Wie eine neue Verordnung evtl. aussehen soll, ist noch nicht bekannt.
Fakt ist aber, dass ab dem 01. August 2022 keine Rasseliste in Mecklenburg-Vorpommern mehr besteht!
Wir hoffen natürlich, dass sich auch andere Bundesländer diesem Beispiel anschließen werden. Gerade auch Bayern hat hier nach Auskunft vieler Tierheime und Tierschutzorganisationen einen großen Nachholbedarf. Die Verordnung in Bayern existiert nun bereits über 30 Jahre und der Bayerische Staat hat bis zum heutigen Tag keine Statistik der Wesensüberprüfungen veröffentlicht, da überhaupt keine Daten gesammelt wurden.