HD/ED beim Staffordshire Bullterrier
Antwort der GBF an den wissenschaftlichen Beirat des VDH:
| Sehr geehrter Herr Lothary, der Beirat hat bezüglich der HD-Untersuchung von bereits zur Zucht zugelassenen Hunden noch einmal diskutiert. Bei der weiteren Zucht mit nicht auf HD untersuchten oder auch mit nicht offiziell befundeten Hunden (einige sind evtl. geröntgt, aber die Aufnahmen nicht zur Befundung eingesandt worden) wird ein Problem mit dem Tierschutzrecht gesehen. Man darf keine Hunde zur Zucht verwenden, wenn die Nachkommen evtl. Schäden davontragen könnten. Die Experten schlagen für die in der Zucht befindlichen Hunde eine HD-Röntgenuntersuchung ohne Narkose vor, weil es bei diesen Hunden nicht mehr auf die Beurteilung der Lockerheit des Gelenks ankommt. Es müssten dazu 2 Aufnahmen gemacht werden, eine in Position 1 und eine in Position 2 (gebeugt). Vielleicht ist dieser Vorschlag als Kompromiss annehmbar. MfG Dagmar Heydeck |
