INFORMATIONEN

Autor: baalmann Datum: 02.11.2023

HD/ED beim Staffordshire Bullterrier

Antwort des wissenschaftlichen Beirat des VDH vom 21.12.23:

Sehr geehrte Frau Dr. Heydeck,

der Vorstand der GBF hat sich sehr über die Entscheidung des wissenschaftlichen Beirats des VDH gefreut. Die GBF hat bereits seit 01.05.2022 das Röntgen der Gelenke beim Staffordshire Bullterrier zur Pflicht gemacht und schließt sich Ihrem Vorschlag voll umfänglich an.
Inwieweit aber auch Hunde (vor allem Tiere, die vor 2019 geboren sind) und bereits eine erteilte Zuchtzulassung haben geröntgt werden, sollte noch einmal überdacht werden.

Wir haben uns diesbezüglich mit Dr. med. vet. Koch (Auswerter für die GBF und den DCBT) in Verbindung gesetzt. Auch er ist der Meinung, dass eine Röntgenpflicht durchaus eine Verbesserung der Gesundheit in der Rasse Staffordshire Bullterrier bringen könnte, hat aber auch Bedenken wegen der Regelung alle Tiere, unabhängig des Alters, zu röntgen.

Mit freundlichen Grüßen
Ortlieb Lothary

Aufnahme-Antrag

Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V.

1Daten
2Erklärung
3Bankeinzug

Mitgliedschaft & Persoenliche Daten

Mitgliedschaftstyp

Im Mitgliedsbeitrag inbegriffen ist die VDH Zeitschrift "Unser Rassehund".

Persoenliche Daten

Erklärung & Unterschrift

Vereinsmitgliedschaft

Sind Sie bereits Mitglied in einem Verein, der dieselben Rassen vertritt wie die GBF?

Erklärung

(1) Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind:

  1. Personen, die einer vom VDH oder der FCI nicht anerkannten Organisation angehören oder eine solche unterstützen;
  2. Kommerzielle Hundehändler, deren Ehegatten sowie Personen in eheähnlicher und/oder Hausgemeinschaft;
  3. Personen, in deren Person ein Ausschließungsgrund gemäß § 17 vorliegt.

(2) Vereinsmitglieder, von denen erst nach erfolgtem Beitritt bekannt wird, dass sie zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören, sind durch Streichung aus der Mitgliederliste zu entfernen.

(3) Personen, die aus einem anderen Mitgliedsverein des VDH ausgeschlossen wurden, sind verpflichtet, dies bei der Stellung des Aufnahmeantrages anzuzeigen.

Hiermit trete ich der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V. bei. Die GBF-Satzung und GBF-Richtlinien erkenne ich an. Ich bin auch damit einverstanden, dass die in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Daten erfasst und zu Auswertungen herangezogen werden.

Weiterhin erkläre ich, dass keiner der in der Satzung der GBF unter § 9 genannten Punkte auf mich zutrifft.

Unterschrift (Beitrittserklärung)
Bitte hier unterschreiben (Maus oder Touch)

Bankeinzugsermächtigung (SEPA)

Bankdaten

Hiermit ermächtige ich die Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V., den Mitgliedsbeitrag bei der folgenden Bank abzubuchen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Diese Einzugsermächtigung kann ich jederzeit widerrufen. Sie erlischt spätestens mit Ende der Mitgliedschaft.

Datenschutz

Das Formular Aufnahme-Antrag dient der Übermittlung der persönlichen Daten an die Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V. zum Zwecke des Erwerbs der Mitgliedschaft.

Die hier erhobenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert und für vereinsinterne Auswertungen sowie zu Abrechnungszwecken gemäß den in der Satzung festgelegten Zielen und Zwecken des Vereins genutzt.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG).

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen nach Absenden des Formulares schriftlich vom Antrag auf Mitgliedschaft kostenfrei zurückzutreten.

Unterschrift (SEPA-Mandat)
Bitte hier unterschreiben (Maus oder Touch)