Mitteilungen des Vorstandes


Mitteilung des Vorstandes (01/23)

Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:

Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.

Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier

Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.

Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com

Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.

Testpflicht Bullterrier

verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.


Mitteilung des Vorstandes (01/22)

Ab dem 01.07.2022 können von den Zuchtwarten folgende Kosten,
mit den Züchtern, abgerechnet werden:
> Tagegeld in Höhe von 50,- Euro
> der Wegstreckenersatz wird auf 0,50,- Euro je Kilometer angehoben
Wegen steigender Kosten und der aktuellen Preisentwicklung
ist diese Anpassung zwingend notwendig.

Mitteilung des Vorstandes (Oktober 21)

Ab 01.01.2022 werden für Eintragungen in die Ahnentafel nur
noch HD und ED Auswertung der Tierklinik Dr. Koch in Oerzen anerkannt.
Das Protokoll bekommen Sie auf Anfrage über die Zuchtleitung der GBF.