
Update "NRW Cup"
Wegen der vielen Ausstellungen an diesem Wochenende können evtl. nicht alle
zeitgerecht melden. Daher hat das Organisationsteam beschlossen den Meldeschluss zu verlängern.
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Wegen der vielen Ausstellungen an diesem Wochenende können evtl. nicht alle
zeitgerecht melden. Daher hat das Organisationsteam beschlossen den Meldeschluss zu verlängern.
Zuchttauglichkeit ab dem 01.08.2023:
Der Vorstand des VDH hat eine Änderung der Durchführungsbestimmung zur Zucht-Ordnung Zuchtprogramme / Zuchtstrategien beschlossen. Die Neuerungen treten ab 01.08.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt erkennt die GBF keine Zuchtzulassungen des Deutschen Clubs für Bullterrier (DCBT) mehr an. Da es hier doch wesentliche Unterschiede in der Bewertung einzelner Kriterien zwischen den Vereinen gibt. Wer als DCBT Mitglied seinen Hund zur Zucht in der GBF zulassen möchte, muss künftig zwingend eine Zuchtzulassung der GBF nachweisen. Diese muss eine Beurteilung der Größe, des Zahnstandes, des Körperbaus, der Farbe, des Gangwerkes und des Wesens des Hundes beinhalten. Dies gilt für alle 4 betreuten Bullrassen, beider Vereine. Diese Zulassung ist ausschließlich durch einen GBF-Zuchtrichter und nicht von Zuchtwarten durchzuführen.
Testpflicht (ALPP)
für American Staffordshire Terrier
Auf Grund des vermehrten Auftretens der Krankheit ALPP (Kehlkopflähmung) beim American Staffordshire Terrier sowie beim Staffordshire Bullterrier, besteht ab sofort eine Testpflicht zur Erlangung der Zuchttauglichkeit. Ungetestete Elterntiere dürfen nur mit Clear getesteten Elterntieren verpaart werden.
Den Test erhalten Sie unter www.antagene.com
Für den Staffordshire Bullterrier wird im Moment, nach unserem Wissen, in keinem Labor ein Gentest angeboten. Deshalb wird die Testpflicht bis zur Verfügbarkeit eines geeigneten Tests ausgesetzt.
Testpflicht Bullterrier
verpflichtender Herzultraschall, Herzdoppler ab dem 01.08.2023
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Wegen der vielen neuen Vorgaben und der ausstehenden Einarbeitung der Regelungen aus den letzten Jahr, ist es zwingend erforderlich die Zuchtordnung des Vereins anzupassen. Es wird derzeit eine komplett neue Version erarbeitet. Die Zuchtausschüsse werden, jeweils für Ihre Rassen, einen entsprechenden Beitrag ausarbeiten und vorlegen. Die neue Zuchtordnung wird, nach Genehmigung durch den erweiterten Vorstand, verbindlich und auf der Homepage veröffentlicht.
Wie schon an anderer Stelle berichtet, werden zur Zeit die Aufgaben der Zuchtbuchstelle neu verteilt.
Ab sofort können die Zuchtbuchnummern per E-Mail angefordert werden.
Die Anforderung kann durch den beauftragten Zuchtwart unter Angabe folgender Daten erfolgen:
> geplantes Datum der Wurfabnahme
> Zwingername der Zuchtstätte
> Rasse und Anzahl der Welpen
02./03. September 2023 in Dortmund
Sa 09:30 - 17:00 Uhr
So 09:00 - 16:00 Uhr
VDH-Akademie
Die Veranstaltung setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen. Neben dem Basiskurs, den alle Teilnehmer am ersten Tag belegen, können am zweiten Tag verschiedene Module – je nach Fachrichtung der Teilnehmer – belegt werden.
Modul 1: Kynologischer Basiskurs
Modul 2: Grundkurs Hundebeurteilung
Modul 3: Grundkurs Hundezucht
Modul 4: Grundkurs Zuchtkontrollen & Zuchtberatung
Modul 5: Grundkurs Zuchtpraxis
Die Themenübersicht finden Sie hier.
Teilnahmegebühr: 280 Euro inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (inkl. Tagungsgetränke / Kaffee und Mittagssnack)
Die Buchung einzelner Module ist auf Anfrage möglich.
09.09.23 SRA Breitungen
10.09.23 SRA Breitungen
30.09.23 SRA Emsdetten NRW Cup
01.10.23 IRA Rostock (CACIB)
04.11.23 IRA Dortmund (CACIB) "Bundessieger-Ausstellung"
12.11.23 IRA Karlsruhe (CACIB)
13.01.24 IRA Kassel (CACIB)
Anmeldungen (wie gewohnt) über die Zuchtleitung...
Auskunft über die Zuchtleitung...
Vor Abnahme einer Zuchtstätte und vor Beantragung eines FCI geschützten Zwingernamens müssen folgende Module der VDH-Akademie nachgewiesen werden.
Modul 1: (Kynologischer Basiskurs)
Modul 3: (Grundkurs Hundezucht)
Modul 5: (Grundkurs Zuchtpraxis)
Termine und Kosten entnehmen Sie bitte der Webseite des VDH
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