GBF-Mitteilungen

Mitteilung des Vorstands

Der Vorstand gratuliert !

Veteranen Weltsieger
Veteranen Champion
Miniatur Bullterrier Rüde
Schardale Spirit Ovoz 0762
Züchter: J. Schafer
Besitzer: Stephanie Preugschat
Deutscher Champion GBF
Miniatur Bullterrier Rüde
Potsu de Notsu Arcibald Attila EST-03137/07
Züchter: M. Oder
Besitzer: Stephanie Preugschat
Deutscher Champion VDH
Miniatur Bullterrier Rüde
Emotion - Perry vom Künigelberg G 2534 M
Züchter: J. Fritthum
Besitzer: Mario Albrecht
Deutscher Champion VDH
Miniatur Bullterrier Rüde
Undertaker's Master of Disaster G 1192
Züchter: T. & R. Leonhard
Besitzer: Stefanie Hildebrand
Deutscher Champion VDH
Miniatur Bullterrier Hündin
Undertaker's Josephine Princess G 968
Züchter & Besitzer: T. & R. Leonhard
Deutscher Jugend - Champion VDH
Jugend - Champion GBF
Staffordshire Bullterrier Rüde
Xanthipous Daffodil Yellow G 910
Züchter: Alexandra Lonova
Besitzer: Andrea Havlikova
Jugend - Champion GBF
Staffordshire Bullterrier Hündin
Eye of the Tiger Great'n Glory 2074
Züchter & Besitzer: K. & D. Weiss

Mitteilungen des Zuchtleiters
 

Audiometrischen Untersuchungsergebnisse, HD Untersuchungsergebnisse, Primäre Linsen Luxation PLL und GBF - Gesundheitszertifikat

Finden sie jetzt unter dem Menü Gesundheit ...hier.

 

Betr: Deck- und Wurfscheine
Deck- und Wurfmeldescheine sind beim Zuchtleiter oder Zuchtwart anzufordern.
Deckmeldungen sind , mit Ahnentafelkopie von Rüde und Hündin, mit der Post an den Zuchtleiter zu senden. Fax- Meldungen sind ungültig und werden nicht bearbeitet.
Wurfmeldungen sind ebenfalls mit der Post an den Zuchtleiter zu senden. Dabei ist auf dem Wurfmeldeschein handschriftlich vermerken: Geburtsverlauf normal, oder Kaiserschnitt.
 

Betr.: Chipen
Die Vorstandschaft und der Zuchtausschuss haben beschlossen, dass bei den Wurfabnahmen alle Welpen nur noch gechipt werden und das Tätowieren entfällt.

Betr.: Entzug der Zuchtzulassung
Nachdem der Besitzer des Miniature Bullterrier- Rüden “Amigo vom Kaiserstuhl” den Rüden außerhalb des VDH als Deckrüde zur Verfügung stellt, wird ihm mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres die Zuchtzulassung entzogen.

Betr.: Änderung der Zuchtordnung
In der Zuchtordnung der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V. wurde § 3 Zuchtalter, Zuchtverwendung und Wurfstärke in den Absätzen 5 und 6 wie folgt geändert:

(5) Eine Hündin darf nach einem Wurf nur dann bei der nächsten Läufigkeit gedeckt werden, wenn je nach Rasse nicht mehr als 8 bzw. 6 Welpen aufgezogen wurden. Als normale Wurfstärke gelten 8 Welpen bei American Staffordshire Terrier. Als normale Wurfstärke gelten 6 Welpen bei Bullterrier, Miniatur Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.

(6) Einer Hündin muß in jedem Fall eine Zuchtpause von 12 Monaten gewährt werden, gerechnet von Decktag zu Decktag, wenn sie zwei Würfe nacheinander innerhalb 12 Monate aufgezogen hat.
Die Absätze 1-4 und 7-13 bleiben unverändert.

Betr: Halbgeschwisterverpaarungen
Der Zuchtausschuss hat einstimmig beschlossen, dass ab sofort Halbgeschwisterverpaarungen beim Miniatur Bullterrier genehmigungspflichtig sind. Des Weiteren wird empfohlen, aufgrund der noch kleinen Population Outcross- Verbindungen einzugehen.

Mitteillungen der Zuchtbuchstelle
 
Betr.: an alle Züchter
Zur Erstellung der Ahnentafeln ihrer Welpen sind nach Wurfabnahme durch den Zuchtwart der Originalschein der Wurfabnahme (weiß), die Originalahnentafel der Hündin, sowie eine Fotokopie der Ahnentafel des Rüden an die Zuchtbuchstelle zu senden. Durch Fehlsendungen entstehen nur unnötige Verzögerungen und doppelte Portokosten.

Betr.: Wurfabnahmen
Die Zuchtbuchstelle weist darauf hin, dass Neumitglieder bzw. Züchter bei Wurfabnahme eine Kopie ihrer Zwingerbestätigung mit einzusenden haben.

Betr.: Titel in AT
Die Zuchtbuchstelle weist darauf hin, dass nur Titel, die in der Original-Ahnentafel der Hündin und der Kopie des Rüden stehen, bei der Erstellung der Welpen-AT eingetragen werden.

Betr.: Zwingerschutzbestätigung
Eine Kopie über den Zwingernamenschutz brauchen nur Neumitglieder bei den Wurfabnahmepapieren an die ZB-Stelle mitsenden, wenn die Zwingerbestätigung nicht über die GBF erfolgte.