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Audiometrischen Untersuchungsergebnisse, HD
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Betr: Deck- und Wurfscheine
Deck- und Wurfmeldescheine sind beim Zuchtleiter oder Zuchtwart
anzufordern.
Deckmeldungen sind , mit Ahnentafelkopie von Rüde und Hündin, mit der
Post an den Zuchtleiter zu senden. Fax- Meldungen sind ungültig und
werden nicht bearbeitet.
Wurfmeldungen sind ebenfalls mit der Post an den Zuchtleiter zu senden.
Dabei ist auf dem Wurfmeldeschein handschriftlich vermerken:
Geburtsverlauf normal, oder Kaiserschnitt.
Betr.: Chipen
Die Vorstandschaft und der Zuchtausschuss haben beschlossen, dass bei
den Wurfabnahmen alle Welpen nur noch gechipt werden und das Tätowieren
entfällt.
Betr.: Entzug der Zuchtzulassung
Nachdem der Besitzer des Miniature Bullterrier- Rüden “Amigo vom
Kaiserstuhl” den Rüden außerhalb des VDH als Deckrüde zur Verfügung
stellt, wird ihm mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres die
Zuchtzulassung entzogen.
Betr.: Änderung der Zuchtordnung
In der Zuchtordnung der Gesellschaft der Bullterrier-Freunde e.V. wurde
§ 3 Zuchtalter, Zuchtverwendung und Wurfstärke in den Absätzen 5 und 6
wie folgt geändert:
(5) Eine Hündin darf nach einem Wurf nur dann bei der nächsten
Läufigkeit gedeckt werden, wenn je nach Rasse nicht mehr als 8 bzw. 6
Welpen aufgezogen wurden. Als normale Wurfstärke gelten 8 Welpen bei
American Staffordshire Terrier. Als normale Wurfstärke gelten 6 Welpen
bei Bullterrier, Miniatur Bullterrier und Staffordshire Bullterrier.
(6) Einer Hündin muß in jedem Fall eine Zuchtpause von 12 Monaten
gewährt werden, gerechnet von Decktag zu Decktag, wenn sie zwei Würfe
nacheinander innerhalb 12 Monate aufgezogen hat.
Die Absätze 1-4 und 7-13 bleiben unverändert.
Betr: Halbgeschwisterverpaarungen
Der Zuchtausschuss hat einstimmig beschlossen, dass ab sofort
Halbgeschwisterverpaarungen beim Miniatur Bullterrier
genehmigungspflichtig sind. Des Weiteren wird empfohlen, aufgrund der
noch kleinen Population Outcross- Verbindungen einzugehen.
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Betr.: an alle Züchter
Zur Erstellung der Ahnentafeln ihrer Welpen sind nach Wurfabnahme durch
den Zuchtwart der Originalschein der Wurfabnahme (weiß), die
Originalahnentafel der Hündin, sowie eine Fotokopie der Ahnentafel des
Rüden an die Zuchtbuchstelle zu senden. Durch Fehlsendungen entstehen
nur unnötige Verzögerungen und doppelte Portokosten.
Betr.: Wurfabnahmen
Die Zuchtbuchstelle weist darauf hin, dass Neumitglieder bzw. Züchter
bei Wurfabnahme eine Kopie ihrer Zwingerbestätigung mit einzusenden
haben.
Betr.: Titel in AT
Die Zuchtbuchstelle weist darauf hin, dass nur Titel, die in der
Original-Ahnentafel der Hündin und der Kopie des Rüden stehen, bei der
Erstellung der Welpen-AT eingetragen werden.
Betr.: Zwingerschutzbestätigung
Eine Kopie über den Zwingernamenschutz brauchen nur Neumitglieder bei
den Wurfabnahmepapieren an die ZB-Stelle mitsenden, wenn die
Zwingerbestätigung nicht über die GBF erfolgte. |