GBF-Gesundheitszertifikat

Die GBF hat seit ihrer Gründung das Ziel, die Zucht ihrer Rassen auf höchstem Niveau zu betreiben. Die außergewöhnlichen Erfolge der in der GBF gezüchteten Hunde sprechen hier weltweit eine mehr als deutliche Sprache. Vor allem auf allen wichtigen deutschen Ausstellungen werden die vorderen Plätze überwiegend von den Tieren unserer GBF-Züchter belegt. Um dieses Qualitätsmerkmal GBF-gezüchteter Hunde in Zukunft noch besser nach außen deutlich zu machen und um sich von anderen Zuchtverbänden und auch Vereinen klarer abzugrenzen, bietet die GBF ihren Züchtern künftig auf freiwilliger Basis ein besonderes GBF-Gesundheitszertifikat (GBF-GZ) als weiteres Qualitätsmerkmal für ihre Hunde an. Hierzu hat der Vorstand der GBF in Zusammenarbeit mit dem Zuchtausschuss beschlossen, Hunden von GBF-Züchtern dieses GBF-GZ zu verleihen, wenn bei folgenden zusätzlichen Untersuchungen durch einen Tierarzt die Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann:
 
Audiometrische Untersuchung (BT und MBT)
Herz-Doppler Untersuchung
Nieren-Untersuchung (UPC+PKD)
L-2HGA Test (nur SBT)
Katarrakt (=Grauer Star, nur SBT)
HD-Auswertung HD-0 (nur AST)
ED-Auswertung (=Ellbogendysplasie) ED-0 (nur AST)

Der Herz-Doppler- und die Nieren-Untersuchung können ab dem 12. Lebensmonat vorgenommen werden und gelten wie das Gesundheitszertifikat 3 Jahre. Werden nach 3 Jahren die Untersuchungen erneut nachgewiesen, wird das Gesundheitszertifikat auf Dauer verliehen. Die Untersuchungs-Ergebnisse sind bei dem Zuchtleiter einzureichen. Das Gesundheitszertifikat wird in die Ahnentafel eingetragen und veröffentlicht. Hunde mit dem Gesundheitszertifikat können das Kürzel GBF-GZ hinter den AT-Namen stellen (z.B. Amadeus vom Musterzwinger GBF-GZ).

Die Pflicht zur PLL-Untersuchung bei Miniatur Bullterrier sowie die HD-Untersuchung bei American Staffordshire Terrier wie auch die bisherigen Zuchtbestimmungen bleiben weiterhin bestehen und gültig. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Zuchtleitung.