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Wie finde ich einen Züchter?
Die GBF stellt im Internet eine Aufstellung
einiger Ihr zugehörigen Züchter in Form der
GBF-Züchterliste zur Verfügung. Teilweise haben die Züchter eigene
Websites auf denen Sie weiterführende Informationen über die Züchter und
ihre Zuchtstätten erhalten.
Kann ich mir einen Hund im
Ausland holen?
Nein. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen
nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Dies verbietet der
§ 2 des Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr
gefährlicher Hunde in das Inland.
Kampfhunde - was ist das?
Als Kampfhunde wurden Hunde bezeichnet, die
zu Hundekämpfen ausgebildet und eingesetzt wurden. In der aktuellen
Diskussion werden als Kampfhunde Hunde der Rassen Staffordshire
Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier
und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit
anderen Rassen bezeichnet.
Kriegs- und Kampfhunde
Bereits in den Kulturen der Frühzeit der Menschheit wurden sehr große
Hunde des Mastiff-Typs als Kriegshunde eingesetzt. Griechische und
assyrische Armeen beispielsweise sandten ihren Kriegern Kriegshunde
voraus, die das gegnerische Feuer auf sich ziehen oder den Feind
aufspüren sollten. Häufig trugen sie Messer oder Fackeln am Halsband, um
Tod und Verwirrung in die gegnerischen Reihen zu tragen. Im antiken Rom
ließ man in der Arena Hunde gegen Bären, Löwen und auch Gladiatoren
kämpfen.
Durch modernere Methoden der Kriegsführung wurden Kriegshunde im
Mittelalter bedeutungslos. Stattdessen wurden sie jetzt als Wächter
großer Anwesen oder zum Treiben von Vieh, besonders auch Bullen, zum
Markt eingesetzt. Daraus entwickelte sich der blutige Sport des so
genannten Bullenbeißens, der sich über Jahrhunderte fortsetzte, bis er
Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig verboten wurde.
Stattdessen hatten im 18. und 19. Jahrhundert der Hundekämpfe ihre
Blütezeit. Gezüchtet wurden hierfür Kreuzungen aus den alten wuchtigen
Bullenbeißern und Terriern. Das Ergebnis waren schwere, starke Hunde mit
dem Temperament und der Schnelligkeit von Terriern. Bei diesen Kämpfen
in der Arena (englisch: pit, daher hat der Amerikanische Pit Bull
Terrier seinen Namen) konnte der Besitzer des Siegers leicht einen
Monatsverdienst oder mehr gewinnen. Kampfhunde kämpften nur in der
Arena, außerhalb verhielten sie sich wie andere Hunde auch. Hunde, die
gegen Menschen aggressiv waren, galten als nicht tauglich für die Pit
und wurden von Kämpfen und der Zucht ausgeschlossen - und für gewöhnlich
getötet.
Ende des 19. und Anfang der 20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe
praktisch weltweit verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen
Hinterhofzuchten, vorwiegend in Osteuropa - kein Zucht von Hunden für
den Einsatz in Hundekämpfen mehr. Hunde der Bullterrier-Rassen wurden
weiter gezüchtet: der American Staffordshire Terrier beispielsweise als
Wachhund auf Farmen, der englische Staffordshire Bullterrier, einer der
beliebtesten Haushunde Großbritanniens, erhielt den Beinamen "nurse dog".
Welche
Hundeverordnungen und Gesetze gibt es?
Die aktuelle Kampfhundediskussion wurde entfacht, als bei einem Angriff
durch zwei Pitbull-Terrier im Sommer 2000 ein Kind in Hamburg getötet
wurde. In den Medien wurde eine heftige und vielfach unsachliche Debatte
über das Thema geführt. In kürzester Zeit erließen alle Bundesländer
jeweils unterschiedlich Hundeverordnungen. Gemeinsam war ihnen, dass sie
durch Einschränkungen bei der Haltung bestimmter Hunderassen die
Sicherheit der Bevölkerung vor Angriffen durch Hunde vergrößern sollten.
Als gefährliche Hunde benannt wurden dabei in der Regel die Rassen
Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American
Pitbull Terrier und Bullterrier, außerdem wurden häufig in einer zweiten
Liste weitere Rassen aufgeführt wie Tosa Inu, Bullmastiff, Dogo
Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino
Napoletano, Mastiff und weitere. Teilweise wurden auch Fantasierassen
wie Bandog oder Römischer Kampfhund benannt. Ausnahmen bildeten
Thüringen, das als gefährliche Hunde Hunde definierte, die sich durch
ihr Verhalten als gefährlich erwiesen haben und Nordrhein-Westfalen, wo
unter die Verordnung alle Hunde fielen, die größer als 40 cm oder
schwerer als 20 kg waren.
Folgende Auflagen wurden in der Regel gegen Halter dieser Hunde
erlassen:
Nachweis der Zuverlässigkeit des Halters (Polizeiliches Führzungszeugnis),
Nachweis der Befähigung des Halters,
Zwang zum Tragen von Maulkorb und Leine für die Hunde in der
Öffentlichkeit,
Wesenstest für Hunde
Zugangsverbot z.B. bei öffentlichen Festen, in Freibädern, auf
Spielplätzen
Sterilisation bzw. Kastration der Hunde
Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip.
Die Wesenstests waren nicht normiert. In einigen Bundesländern führte
der bestandene Wesenstest zur Befreiung vom Maulkorbzwang, in anderen
nicht. Ein nicht bestandener Wesenstest konnte die Tötung des Hundes zur
Folge haben. In Nordrhein-Westfalen musste darüber hinaus beispielsweise
ein besonderes Interesse für die Haltung der Hunde nachgewiesen werden.
Viele Gemeinden erhöhten die Hundesteuer für Kampfhunde drastisch,
teilweise auf den zehn- bis zwanzigfachen Satz Die Tierheime füllten
sich mit hunderten von kaum vermittelbaren Tieren.
Folge der Verordnungen war eine Fülle von Klagen betroffener Hundehalter
und -züchter, die bei den Oberverwaltungsgerichten beispielsweise von
Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zum Erfolg führten.
Die Hundeverordnungen wurden in Teilen oder ganz für nichtig erklärt,
überwiegend mit der Begründung, dass so tiefreichende Eingriff in die
Rechte der Bürger nicht auf dem Verordnungswege zulässig seien. Einige
Bundesländer erließen daraufhin Gesetze, andere verzichteten unter
Berufung auf die ohnehin gültige allgemeine Gefahrenabwehrverordnung.
Am 21. April 2001 erließ der Bundestag ein "Gesetz zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde", das zum einen die Einfuhr, zum anderen die Zucht
von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen verbot.
Gegen dieses Gesetz richtete sich eine Verfassungsklage, die vom
Bundesverfassungsgericht am 16. März 2004 entschieden wurde. Danach ist
das Importverbot nicht verfassungswidrig, dagegen verstoße das
Zuchtverbot gegen die Verfassung, da eine solche Regelung Ländersache
sei. (Text des Urteils)
Die Kampfhunde-Diskussion
Ziel der Hundeverordnungen ist es, durch Ausrottung der genannten
Kampfhunderassen, denen eine erhöhte Gefährlichkeit zugeschrieben wird,
für eine erhöhte Sicherheit der Bevölkerung zu erreichen.
Gegner der Hundeverordnungen - darunter u.a. die Kynologen Erik Zimen,
Dorit Feddersen-Petersen und Günther Bloch, aber auch die Gewerkschaft
der Polizei und die Bundestierärztekammer - argumentieren, dass es keine
gefährlichen Hunderassen gebe, sondern die Gefährlichkeit eines Hundes
nur im Einzelfall einzuschätzen sei. Insofern werde die durch die
Verordnungen angestrebte Sicherheit der Bevölkerung verfehlt und seien
die mit den Verordnungen verbundenen Eingriffe in die Rechte der
betroffenen Hundehalter und -züchter nicht gerechtfertigt. Sinnvoll sei
es vielmehr, von jedem Hundehalter einen Befähigungs- nachweis zu
verlangen, da gefährlich Hunde nicht geboren, sondern von ihren Halten
erzogen würden. Zudem wird eine Haftpflichtversicherung und eine
Kennzeichnung aller Hunde per Mikrochip gefordert.
Hundesteuern /
Kampfhundesteuern
Viele Anfragen erreichen uns zum Thema
Hundesteuern. Klar, keiner zahlt gerne Steuern und man fühlt sich als
Hundehalter schnell als "Melkkuh" des Stadtkämmerers. In Zeiten leerer
Kassen und einer in Städten grassierenden allgemeinen "Finanznot" (wie
die Tagespresse es betitelt), sind die Gemeinden mehr denn je auf uns
Hundehalter angewiesen. Da sind die Beamten doch ganz froh um jeden
sonst doch eher ungeliebten Hund samt Halter. Und so lange es noch
"Kampfhunde" in deutschen Gemeinden gibt - so lange sollen die Halter
dieser Hunde wenigstens noch für eines gut sein: Als Füller der
Gemeindesäckel.
Inzwischen geht es um die Reduzierung der
allgemeinen Hundehaltung und der "Kampfhund"-Haltung im besonderen. Mit
erhöhten Kampfhundsteuern wird versucht den Liebhabern dieser Rassen die
Freude am eigenen Hund madig zu machen - die Hundesteuer wird gezielt
als Meidesteuer eingesetzt. Dem Hundehalter wird sozusagen fiskalisch
statt der Bullterrierhaltung die Haltung eines Deutschen Schäferhundes
"schmackhaft" gemacht. Sämtliche bisherigen Klagen gegen die Besteuerung
von Hunden, wurden von den deutschen Gerichten abgewiesen. Unter 17
Industrieländern ist Deutschland das Land , das nach Japan die wenigsten
Hunde hält.
Die
steuerrechtliche Grundlage:
Das Bundesministerium für Finanzen über die
Hundesteuer: |